Es wird davon ausgegangen, dass alle Besucher des TT Camping Paasloo die Campingordnung gelesen und akzeptiert haben.
| 1. | Folgen Sie immer den Anweisungen des Campingplatzbesitzers. |
| 2. | Sie müssen sich zuerst an der Rezeption melden. |
| 3. | Es ist nicht erlaubt, Ihr Zelt oder Wohnmobil an anderen als den angegebenen Stellen aufzustellen. |
| 4. | Auf dem Campingplatz gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. |
| 5. | Autos müssen auf dem dafür vorgesehenen Platz geparkt werden. |
| 6. | Beim Verlassen des Campingplatzes wird der Campingplatz kontrolliert. Der Campingplatz ist sauber zu hinterlassen. Bei Brandflecken (Grill) werden Reparaturkosten in Rechnung gestellt. |
| 7. | Wenn Sie zum Campingplatz zugelassen werden möchten, akzeptieren Sie die eventuelle Kontrolle über Ihr Fahrzeug und Ihren Anhänger. |
| 8. | Kühlschränke, Zapfsäulen, elektrische Heizelemente, Aggregate, Bars, Bänke, sonstiges Großmobiliar, Beschallungssysteme und sonstige Geräte, die nicht zur Übernachtung dienen, sind nicht gestattet. |
| 9. | Grillen auf Kohle und Gas ist erlaubt, sofern das Gerät nur zum Grillen verwendet wird. |
| 10. | Feuer oder Brandstiftung sind nicht erlaubt. Der Campingplatzbesitzer sorgt in Brandton für ein Feuer im Gemeinschaftszelt. |
| 11. | Feuerwerkskörper sind nicht erlaubt. |
| 12. | Halten Sie den Campingplatz sauber und verwenden Sie die auf dem Campingplatz verfügbaren Abfallbehälter. |
| 13. | Das Rauchen ist in den WCs / Waschräumen nicht gestattet. |
| 14. | Besucher/Tagesgäste dürfen ohne Reservierung keine eigenen Speisen und Getränke auf dem Campingplatz verzehren. Dies gilt natürlich nicht für Campinggäste mit Reservierung. |
| 15. | Der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist im und um das Paasloo-Zelt nicht gestattet. |
| 16. | Von 1:00 bis 8:00 Uhr sollte auf dem Campingplatz die nötige Ruhe herrschen. Mit Ausnahme von Freitag- und Samstagnacht soll es von 2 bis 8 Uhr ruhig sein. |
| 17. | Wer sich nicht an die Campingordnung hält, kann vom Campingbesitzer jederzeit ohne Rückerstattung der Campinggebühr entfernt werden. |
| 18. | Das Betreten des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. |
| 19. | Der Campingplatzbesitzer kann niemals für Schäden infolge von Diebstahl, Feuer, Gesundheitsschäden, Wetterbedingungen usw. haftbar gemacht werden. |
| 20. | Sie müssen den Campingplatz am Montag vor 12:00 Uhr verlassen. |
Wir sind ein offizieller TT-Campingplatz.
Bitte respektieren Sie unsere Hausordnung und gefährden Sie nicht die Genehmigung von Camping Paasloo.
